NÖ HUNDEHALTEGESETZ

Beschlossen vom NÖ Landtag am 19.November 2009.

 

Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und nennt unter

§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:

 

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Staffordshire Bullterrier

Dogo Argentino

Pitt Bull

Rottweiler

Tosa Inu

Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

 

Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.

 

Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und in der

 

NÖ HUNDEHALTE- SACHKUNDEVERORDNUNG

verankert.

Der Unkostenbeitrag für die Grundausbildung der NÖ. Sachkunde beträgt einheitlich EUR 50.-

 

Unter  §4 Erbringung der Sachkunde ist die Erbringung geregelt und die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung berechtigten Personen angeführt.

 

                                NÖ HUNDEHALTEGESETZ